Montag, November 4, 2024
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TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren Neue „Elektrokleinstfahrzeuge“: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten Versicherungsplakette ist Pflicht

TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren Neue "Elektrokleinstfahrzeuge"
Infografik Anforderungen an verkehrssichere E-Scooter. Grafik: TÜV Rheinland / TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren / Neue „Elektrokleinstfahrzeuge“: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten / Versicherungsplakette ist Pflicht / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/31385 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/TÜV Rheinland AG“

Köln (ots)

Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo 20 fahren dürfen und nur Radwege oder – wenn diese nicht vorhanden sind – die Fahrbahn benutzen dürfen. Gehwege sind tabu.

Wer sich für den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte unbedingt beachten, dass das Modell über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung verfügt. „Ohne Einzelgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist ein E-Scooter nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen. Solche anderen Elektro-Fahrzeuge dürfen nur als Spielgeräte auf privatem Gelände benutzt werden“, so Thomas Rohr, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. Das heißt auch: Die meisten E-Scooter, die bereits vor dem 15. Juni 2019 gekauft wurden, besitzen keine Zulassung für die Nutzung auf öffentlichen Straßen. Hier sollte man sich gegebenenfalls nochmals genau in den Bedienhinweisen informieren.

Elektrostehroller dagegen, die in einem Leihsystem betrieben und genutzt werden, verfügen üblicherweise über die erforderliche Genehmigung und die – ebenfalls vorgeschriebene – Haftpflichtversicherung mit der Versicherungsplakette am Fahrzeug.

Große Unterschiede bei Preis und Leistung

Vor dem Kauf eines E-Scooters empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland zudem, sich genau zu informieren. Es gibt sehr große Unterschiede beim Preis, aber auch bei Eigenschaften, Qualität und Leistungsfähigkeit der Modelle. Wichtig ist es, sich genau darüber klar zu sein, wie der Elektrostehroller genutzt werden soll; so spielt die Reichweite des Akkus eine Rolle bei der täglichen Nutzung. Rund 20 Kilometer sollten es sein. Auch die Ladezeit kann für Vielfahrer relevant sein. Soll der Roller regelmäßig in Bus und Bahn transportiert werden, spielen Gewicht und Handhabung eine sehr große Rolle. „Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten Händlern und seriösen Quellen zu kaufen“, so Rohr. Dies sei beispielsweise bei Reklamationen, für die Wartung oder in Garantiefällen wichtig.

„Balanceakt“: Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben

Vor der ersten Fahrt ist es empfehlenswert, die Gebrauchsanweisung genau zu lesen und zu befolgen. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsausstattung und die Handhabung des Akkus sowie des Ladesystems. Dies gilt aber auch für die Fahreigenschaften des Elektrorollers. „Mit dem E-Scooter zu fahren gleicht einem Balanceakt – im wahrsten Sinne des Wortes. Selbst für geübte Radfahrer ist die Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gefühl. Besonders die andersartige Lenkung und die kleinen Durchmesser der Räder sind gewöhnungsbedürftig. Es ist sinnvoll, vor dem ersten Start idealerweise in einem geschützten Raum Handhabung und Fahrverhalten zu üben, um die Fahreigenschaften genau kennen zu lernen“, so der Experte. Ziel sei es, den Elektroroller im Straßenverkehr auch in unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu können.

Kurvenfahrten, anhalten, bremsen, Gas geben: Diese Manöver sollten speziell geübt werden. Aufgrund der relativ kleinen Raddurchmesser reagieren die E-Scooter auch völlig anders als beispielsweise Fahrräder auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten oder beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster. Deshalb sollten auch stets beide Hände möglichst an der Lenkstange bleiben. Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Hier empfehlen die Fachleute wie beim Radfahren deutliche Handzeichen zu geben und genau auf den Verkehr, die Vorfahrtsregeln sowie andere Verkehrsteilnehmer zu achten.

Gegenseitige Rücksicht sehr wichtig

Schließlich plädieren die Fachleute von TÜV Rheinland dafür, stets einen Helm bei der Fahrt mit dem E-Roller zu nutzen, auch wenn dies in Deutschland keine Pflicht ist. Helle, auffällige Kleidung, Reflektoren oder eine Warnweste sind ebenfalls sinnvoll, besonders bei der Fahrt in der Dämmerung oder Dunkelheit. TÜV Rheinland-Experte Thomas Rohr: „E-Scooter stellen eine neue Form der Mobilität dar. Besonders in der Zeit, bis wir die Roller im Straßenbild gewohnt sind und sie sich möglicherweise fest etabliert haben, ist gegenseitige Rücksicht wichtig. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer vom Lkw über Autofahrer und die Rollerfahrer selbst bis hin zu Radfahrern und Fußgängern. Denn die Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben.“

Hintergrundinformationen zum Thema E-Scooter unter www.tuv.com/presse bei TÜV Rheinland

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